Auch als Unternehmer haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden. Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen durch:
- die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück
- Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten, auch wenn Sie diese nicht selbst hergestellt haben
- fehlerhafte Dienstleistungen
- Gefährdungen der Umwelt
Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Per- sonen-, Sachschäden- und Vermögensschäden. Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungs- schutz zur Abdeckung dieser Risiken mit einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages.
Was leistet der Vertrag?
- Der Versicherer prüft, ob Sie haften und wenn ja, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht.
- Die Entschädigungsleistung wird erbracht – im Rahmen des bestehenden Deckungsumfanges – bei begründeten und berechtigten Ansprüchen.
- Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt.